9.1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Sämtliche Daten sind vor Beginn der Arbeiten durch den Kunden selbst zu sichern. Der Kunde muss mindestens einmal täglich in regelmäßigen Abständen seinen Datenbestand sichern und über ein angemessenes Sicherungskonzept verfügen. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für das dauerhafte, fehlerfreie Funktionieren der EDV-Anlage. Dies gilt auch für neue Hard- und Software sofern grundlegende Funktionstest fehlerfrei abgelaufen sind. Der Auftragnehmer haftet nur für sorgfältige Vorgangsweise bei der Dienstleistungserbringung, hat aber keine Haftung für neu angeschaffte und eingesetzte Hard- und Softwarekomponenten, es sei denn, diese wurden auf seinen Rat angeschafft und sind ungeeignet.
9.2. Jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; eine Haftung für Folgeschäden, den entgangenen Gewinn und den bloßen Vermögensschaden ist ausgeschlossen. Pönalezahlungen des Kunden werden diesem nur dann ersetzt und in dem Ausmaß, als der Auftragnehmer selbst eine Pönaleverpflichtung gegenüber dem Kunden schriftlich eingeht. Im übrigen haftet der Auftragnehmer nur bis zu einer Summe von EUR 3.000. Der Auftragnehmer muss auch nicht den Beweis erbringen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Der Kunde hat den Auftragnehmer darüber aufzuklären, wenn durch die Tätigkeit des Auftragnehmers an seiner EDV-Anlage direkter Personenschaden entstehen kann. Der Kunde hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit dies unterbunden wird.
9.3. Der Kunde nimmt während der Durchführung von Arbeiten den möglichen Betriebsstillstand, aber auch Schäden und Folgeschäden, wenn die EDV-Anlage, an der gearbeitet wird, weiter in Betrieb ist, auf sein eigenes Risiko. Der Kunde ist alleine verantwortlich, Domains zu verlängern oder zu stornieren. Der Kunde hält den Auftragnehmer, wenn dieser als Admin-C fungiert, schad- und klaglos, auch für außergerichtliche Rechtskosten. Der Auftragnehmer übernimmt für den Einsatz von Freeware, Open-Source-Software, Public-Domain-Software oder Shareware keine Haftung. Die vom jeweiligen Hersteller bzw. Berechtigten ausgegebenen Nutzungsbedingungen sind vom Kunden einzuhalten.
9.4. Bei Beauftragung der Installation von Überwachungssystemen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Bezug auf datenschutzrechtliche bzw. sonstige Forderungen schad- und klaglos halten.